
Erfahren Sie, wie Sie mit den neuen Richtlinien zum Steuerabzug nach der OPP3-Verordnung deutlich Steuern sparen können.
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STEUERN AN DER QUELLE
Die Quellensteuer, die direkt vom Gehaltsscheck abgezogen wird, ist eigentlich eine summarisch (oft zu viel) berechnete Quellensteuer anhand bestimmter Tabellen. In vielen Fällen hat der Steuerpflichtige Anspruch auf eine teilweise und manchmal vollständige Rückerstattung des abgezogenen Betrags. Dieses Verfahren dient der Überprüfung Ihrer Erstattungsansprüche insbesondere im Rahmen der OPP3-Verordnung.
Art der Erlaubnis: