
Erfahren Sie, wie Sie mit den neuen Richtlinien zum Steuerabzug nach der OPP3-Verordnung deutlich Steuern sparen können.
BEANTRAGEN SIE EINEN GUTSCHEIN FÜR EINE KOSTENLOSE ÜBERPRÜFUNG IHRER RECHTE AUF STEUERABZÜGE IM RAHMEN DER OPP3-BESTELLUNG
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Die Quellensteuer, die direkt vom Gehaltsscheck abgezogen wird, ist eigentlich eine summarisch (oft zu viel) berechnete Quellensteuer anhand bestimmter Tabellen. In vielen Fällen hat der Steuerpflichtige Anspruch auf eine teilweise und manchmal vollständige Rückerstattung des abgezogenen Betrags. Dieses Verfahren dient der Überprüfung Ihrer Erstattungsansprüche insbesondere im Rahmen der OPP3-Verordnung.
BEFOLGEN SIE DAS GEFÜHRTE VERFAHREN UND ÜBERPRÜFEN SIE IHRE RECHTE!

STEUERN AN DER QUELLE
DREI WISSENSWERTE, UM DIE AUFGRUND DER OPP3-BESTELLUNG VON IHREM GEHALT ABGEZOGENE QUELLENSTEUER ZURÜCKZUFÜHREN:
1. Ab dem 01.01.2021 haben auch alle quellensteuerpflichtigen Personen das Recht, eine ordentliche Steuererklärung auszufüllen und profitieren somit auch von den Abzügen der BVG3-Verordnung. (für Grenzgänger mit der Einschränkung, dass 90% des Familieneinkommens aus der Schweiz stammen)
2. Das Recht auf „freiwillige“ ordentliche Besteuerung muss bis zum 31. März des Folgejahres beantragt werden, für das Sie eine Neuberechnung beantragen möchten.
3. Die durchgeführte Neuberechnung führt in den meisten Fällen zu einer erheblichen Rückerstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer; Es gibt jedoch Fälle, in denen die ordentliche Besteuerung stattdessen zu einem zusätzlichen Aufwand führt: Grund, warum es ratsam ist, vor der Beantragung der freiwilligen ordentlichen Besteuerung eine Berechnung anzustellen oder von einem Fachmann durchführen zu lassen, die Ihre Steuerbelastung bei einer freiwilligen ordentlichen Besteuerung simuliert